Auszug aus der NRW-Spielordnung

5. Blitzeinzelmeisterschaft

5.1 Die Gesamtzahl der Teilnehmer wird vom Bundesspielausschuss festgelegt.

5.2 Vorberechtigt ist der Blitzmeister des Vorjahres. Der Ausrichter kann einen Teilnehmer benennen. Die übrigen Plätze werden von den Verbänden entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder besetzt, wobei jeder Verband mindestens zwei Plätze erhält.

5.3 Entsteht auf dem ersten Platz oder auf dem letzten zur Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft im Blitzschach berechtigenden Platz Punktgleichheit, werden bei zwei punktgleichen Spielern zwei Stichkampfpartien ausgetragen. Ergibt sich auch danach Gleichstand, entscheidet die erste gewonnene weitere Stichkampfpartie. Bei mehreren punktgleichen Spielern wird ein einrundiges Turnier ausgetragen. Ergibt sich auch dann Gleichstand, wird gelost. Für die erste Stichkampfpartie werden die Farben gelost, danach gewechselt. Die Reihenfolge eines einrundigen Turniers wird ausgelost.

5.4 Die Bedenkzeit wird durch die Turnierausschreibung festgelegt.